Im jahrelangen Ringen zwischen der Europäischen Union und den großen Technologiekonzernen hat einer der mächtigsten von ihnen eine deutliche Niederlage kassiert. Nach Angaben von Euronews hat Apple seine Klage gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verloren, ein Urteil mit potenziell weitreichenden Folgen für die Art und Weise, wie der Konzern seine Geräte und Dienste betreibt.
Im Zentrum steht die Öffnung des bislang streng kontrollierten Systems. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte, dass Apple seinen App Store und das iPhone-Betriebssystem für Konkurrenten öffnen muss und damit fremden Anbietern Zugang zu einem bisher weitgehend abgeschotteten Bereich gewähren muss.
Der Rechtsstreit drehte sich um Apples Rolle unter den neuen europäischen Regeln. Das Unternehmen hatte Einspruch gegen seine Einstufung als sogenannter Gatekeeper gemäß dem Digital Markets Act eingelegt, mit dem die EU die Marktmacht der größten Plattformen begrenzen will.
Konkret verlangt das Urteil eine Reihe von Änderungen am Geschäftsgebaren des Konzerns. Apple muss künftig andere Anbieter als den eigenen für den Kauf von Apps auf seinen Produkten zulassen und die Softwarekombinierbarkeit verbessern, also die Zusammenarbeit mit Programmen und Diensten anderer Hersteller erleichtern.
Damit gerät ein besonders einträglicher Teil des Apple-Modells unter Druck. Bislang beruhte das lukrative Geschäft des Konzerns auf einem geschlossenen Ökosystem, in dem Apple die Kontrolle über Apps und Zahlungen behielt und an vielen Transaktionen mitverdiente.
Nun soll der Tech-Gigant nicht nur die alleinige Hoheit über die Apps für iPhone, iOS und macOS verlieren, sondern auch alternative Zahlungsmöglichkeiten zulassen und den Entwicklern mehr Freiheiten einräumen. Das Urteil gilt als weiterer Rückschlag für die Big-Tech-Unternehmen, die sich seit Längerem gegen die EU-Regulierung digitaler Plattformen und Dienste wehren.
Endgültig entschieden ist der Fall allerdings noch nicht. Apple kann gegen das Urteil beim Gerichtshof der Europäischen Union Berufung einlegen, sodass das Verfahren in die nächste Instanz gehen könnte, bevor feststeht, wie weitreichend der Konzern sein System am Ende tatsächlich öffnen muss.
