Der ungarische Präsident Tamás Sulyok hat einer Verfassungsänderung zugestimmt, die seine eigene Amtszeit als Staatsoberhaupt beendet. Mit seiner Unterschrift setzte er ein Vorhaben in Kraft, das das Ende seiner Präsidentschaft besiegelt, obwohl er selbst die beschlossenen Änderungen scharf kritisierte und sie als schwerwiegenden Eingriff wertete.
In einem in den sozialen Medien veröffentlichten Video erklärte das Staatsoberhaupt, dass er über keine verfassungsrechtlichen Mittel verfüge, um diese Änderung anzufechten. Ihm blieb damit nach eigener Darstellung kein rechtlicher Weg, um sich der vom Parlament getroffenen Entscheidung zu widersetzen, weshalb er sie letztlich mittrug.
Zugleich ließ Sulyok keinen Zweifel an seiner ablehnenden Haltung. Er kritisierte die vom Parlament in Budapest mehrheitlich beschlossenen Änderungen scharf und warf ihnen vor, das Wahlrecht einzuschränken. Damit stellte er sich inhaltlich klar gegen das Vorhaben, dem er formal dennoch seine Unterschrift geben musste.
Der Präsident begründete seinen Schritt mit seinen Pflichten gemäß dem Grundgesetz. Nachdem er seine rechtlichen Möglichkeiten und sein Gewissen gründlich abgewogen habe, sei seine Unterschrift das endgültige Siegel seiner Pflichten als Präsident der Republik. So stellte er die Ausfertigung der Änderung als eine verfassungsmäßige Verpflichtung dar, der er sich nicht entziehen konnte.
Sulyok, von Beruf Jurist, war als Kandidat der Partei Fidesz von Viktor Orban ins höchste Staatsamt gelangt. Vor diesem Hintergrund erhält sein erzwungener Rückzug zusätzliche politische Bedeutung, da er die Verschiebungen in den Machtverhältnissen des Landes widerspiegelt, die zu der Verfassungsänderung geführt haben.
Nach dem Inkrafttreten der Änderung endet die Amtszeit des Präsidenten sehr rasch. Bereits am Tag nach dem Inkrafttreten der Verfassungsänderung, voraussichtlich am Dienstag, läuft Sulyoks Mandat als Staatsoberhaupt aus. Damit steht Ungarn unmittelbar vor einem Wechsel an der Spitze des Staates.
Für die Zeit bis zur Wahl eines neuen Präsidenten ist eine Übergangslösung vorgesehen. Die Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthoffer übernimmt in dieser Phase die Aufgaben des Staatsoberhaupts. Bis ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin gewählt ist, liegt die Wahrnehmung der präsidialen Pflichten damit in ihren Händen.
