Das Verwaltungsgericht Schleswig hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass der Kreis Schleswig-Flensburg innerhalb eines Jahres eine Pfandpflicht fuer Dosen im deutsch-daenischen Grenzhandel einfuehren muss. Rund 60 Grenzlaeden verkaufen taeglich durchschnittlich 1,8 Millionen pfandfreie Dosen an deutsche Kunden.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen den Kreis Schleswig-Flensburg geklagt, weil die pfandfreien Dosen zu erheblicher Umweltverschmutzung fuehren. Daenische Umweltgruppen haben Tausende weggeworfener deutscher Dosen in daenischen Landschaften eingesammelt.
Der Kreis kann gegen das Urteil Berufung einlegen, was bedeutet, dass der pfandfreie Verkauf noch ein bis zwei Jahre andauern koennte. Dennoch wird das Urteil als wichtiger Praezedenzfall fuer den Umweltschutz im Grenzhandel gewertet.
Umweltschuetzer begruessten die Entscheidung als laengst ueberfaellig und fordern eine bundesweite Regelung, die Schlupfloecher im Pfandsystem schliesst und den Grenzhandel mit pfandfreien Getraenken beendet.
