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EU-KI-Gesetz: Ab Sonntag müssen KI-Inhalte gekennzeichnet werden

EU-KI-Gesetz: Ab Sonntag müssen KI-Inhalte gekennzeichnet werden

Ab diesem Sonntag, dem 2. August, treten neue Transparenzregeln des EU-KI-Gesetzes in Kraft. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Nutzer informieren, wenn sie es mit einer KI wie einem Chatbot zu tun haben oder Deepfakes ausgesetzt sind. KI-generierte Inhalte müssen mit maschinenlesbaren Markierungen wie Wasserzeichen versehen werden. Betreiber haben bis zum 2. Dezember Zeit, ihre Systeme anzupassen.

Ab diesem Sonntag, dem 2. August, müssen KI-generierte Inhalte in der Europäischen Union als solche gekennzeichnet werden. Mit diesem Datum treten die entsprechenden Bestimmungen des KI-Gesetzes der EU in Kraft, eines der ehrgeizigsten Regelwerke weltweit zur Kontrolle künstlicher Intelligenz. Für Anbieter wie für Nutzer beginnt damit eine neue Phase, in der der Umgang mit maschinell erzeugten Inhalten deutlich transparenter werden soll.

Im Kern verpflichtet die Verordnung Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, Nutzer zu informieren, wenn diese es mit einer KI zu tun haben. Das gilt etwa für den Kontakt mit einem Chatbot, aber auch dann, wenn Menschen Deepfakes oder KI-generierten Videos ausgesetzt sind. Damit soll verhindert werden, dass Anwenderinnen und Anwender unbemerkt mit künstlich erzeugten Inhalten konfrontiert werden.

Die Kennzeichnungspflicht reicht über Bilder und Videos hinaus. Auch Texte, die darauf abzielen, die Öffentlichkeit über Themen von allgemeinem Interesse zu informieren, müssen entsprechend markiert werden, sofern sie nicht von Menschen verfasst oder überprüft worden sind. Damit nimmt die EU gezielt jene Inhalte in den Blick, die das öffentliche Meinungsbild beeinflussen könnten.

Das erklärte Ziel der Regeln ist es, dass Nutzerinnen und Nutzer sofort erkennen können, ob Inhalte echt oder gefälscht sind. Auf diese Weise sollen Fehlinformationen und Betrug eingedämmt und der Einsatz von künstlicher Intelligenz insgesamt transparenter und vertrauenswürdiger gemacht werden. Die Vorschriften setzen damit auf Aufklärung, statt bestimmte Anwendungen von vornherein zu verbieten.

Konkret müssen KI-Anbieter maschinenlesbare Markierungen wie Wasserzeichen hinzufügen, um die Erkennung manipulierter Inhalte zu gewährleisten. Solche technischen Kennzeichnungen sollen es ermöglichen, künstlich erzeugte Inhalte auch dann zu identifizieren, wenn sie auf den ersten Blick von echten Aufnahmen kaum zu unterscheiden sind. Für rein künstlerische, kreative, satirische und fiktionale Werke sind Ausnahmen vorgesehen.

Für die Umsetzung bleibt den Unternehmen noch etwas Zeit: Die Betreiber haben bis zum 2. Dezember, um ihre KI-Systeme an die neuen Vorschriften anzupassen. Einige Tech-Giganten wie TikTok und Meta haben allerdings schon im Vorgriff auf die neuen Regeln damit begonnen, KI-generierte Inhalte zu kennzeichnen, und setzen damit bereits jetzt um, was in der EU bald verbindlich wird.

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