Die Europäische Kommission hat vorläufig festgestellt, dass der Technologiekonzern Meta gegen das Gesetz über digitale Dienste verstößt. Dem US-Unternehmen droht deshalb eine Geldstrafe in Milliardenhöhe. Im Zentrum der Vorwürfe steht der Umgang des Konzerns mit jungen Nutzerinnen und Nutzern auf seinen Plattformen, den die Behörde als potenziell schädlich einstuft.
Konkret wirft die Kommission Meta vor, seine Kernplattform absichtlich so gestaltet zu haben, dass junge Nutzer abhängig werden. Als Beispiele nennt die Behörde stark süchtig machende Funktionen wie endloses Scrollen und die automatische Wiedergabe von Videos, die dafür sorgen sollen, dass Jugendliche möglichst lange auf den Diensten verweilen und immer wieder zurückkehren.
Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass dem Unternehmen die möglichen Folgen bekannt gewesen seien. Der Anklageschrift zufolge liegen meta-interne Daten vor, die belegen, dass die Nutzung der Meta-Dienste zu später Stunde das psychische und physische Wohlbefinden von Jugendlichen beeinträchtigt. Diese Daten habe das Unternehmen jedoch bewusst ignoriert, so der Vorwurf der Kommission.
Meta weist die Darstellung zurück. Der Konzern behauptet, dass eigene Kontrollmechanismen auf der Plattform Jugendliche schützten. Die EU-Behörden bewerten die bestehenden Werkzeuge zur Zeitverwaltung und zur elterlichen Kontrolle jedoch als mangelhaft und sehen darin keinen ausreichenden Schutz für junge Menschen vor den beanstandeten Funktionen.
Die Kommission belässt es nicht bei der Kritik, sondern fordert konkrete Konsequenzen. Sie verlangt strukturelle Änderungen an den Plattformen, die über einzelne Einstellungen hinausgehen. Meta wurde zudem eine formelle Frist eingeräumt, um die vorliegenden Beweise zu prüfen und eine rechtliche Verteidigung gegen die Vorwürfe einzuleiten.
Sollte sich der Verstoß bestätigen, könnte es für das Unternehmen teuer werden. Meta droht eine Geldstrafe in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes. Auf Basis der jüngsten Zahlen könnte sich diese Summe auf über elf Milliarden Euro belaufen, was die wirtschaftliche Tragweite des Verfahrens für den Konzern verdeutlicht.
Eine endgültige Entscheidung ist damit allerdings noch nicht gefallen. Bei den Feststellungen der Kommission handelt es sich zunächst um eine vorläufige Bewertung. Meta hat nun im Rahmen der eingeräumten Frist die Möglichkeit, die Beweise zu prüfen, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und seine rechtliche Verteidigung vorzubringen, bevor die Behörde abschließend über mögliche Sanktionen entscheidet.
