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Deutsche Bahn führt Alkoholverbot an 30 Bahnhöfen ein

Deutsche Bahn führt Alkoholverbot an 30 Bahnhöfen ein

Die Deutsche Bahn hat an 30 Bahnhöfen, darunter in Köln, Hamburg und München, ein Alkoholverbot eingeführt. Die Maßnahme soll Sicherheit und Sauberkeit für Mitarbeiter und Fahrgäste verbessern. Ausnahmen gelten unter anderem für Bahnhofsbars und Restaurants. Wer gegen das Verbot verstößt, wird des Bahnhofs verwiesen, Wiederholungstätern droht ein dauerhaftes Hausverbot. An Bord der Züge gilt das Verbot nicht.

Die Deutsche Bahn geht mit einem Alkoholverbot gegen zunehmende Probleme an ihren Bahnhöfen vor. An insgesamt 30 Bahnhöfen, darunter in Köln, Hamburg und München, wurden entsprechende Verbote bereits eingeführt. Damit reagiert der Konzern auf Sicherheitsbedenken an stark frequentierten Verkehrsknotenpunkten, an denen sich täglich große Menschenmengen bewegen.

Nach Angaben der Bahn soll die Maßnahme die Sicherheit und Sauberkeit für Mitarbeiter und Fahrgäste verbessern. Das Verbot zielt darauf ab, Konfliktsituationen zu entschärfen und das Umfeld an den Bahnhöfen für alle Reisenden angenehmer und sicherer zu gestalten, gerade in Bereichen, in denen sich Probleme in der Vergangenheit gehäuft hatten.

Vollständig alkoholfrei werden die betroffenen Bahnhöfe allerdings nicht. Es wird Ausnahmen geben, unter anderem für Bahnhofsbars und Restaurants, in denen weiterhin Alkohol ausgeschenkt und konsumiert werden darf. Das Verbot richtet sich damit vor allem gegen den unkontrollierten Alkoholkonsum in den offenen Bereichen der Bahnhöfe.

Zur Begründung verwies die Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn, Evelyn Palla, darauf, dass bei einem großen Alkoholangebot eine Zunahme von Gewalttaten zu beobachten sei. Sie stellte damit einen direkten Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von Alkohol und der Häufigkeit von Übergriffen an den Bahnhöfen her.

Konkret bezog sie sich auf einen kürzlich erfolgten Vorfall, bei dem ein betrunkener Fahrgast während einer Fahrkartenkontrolle einen Sicherheitsmitarbeiter angegriffen hatte. Solche Angriffe auf das Personal gehören zu den Vorkommnissen, die die Bahn mit dem Verbot künftig verhindern oder zumindest verringern möchte.

Für die Durchsetzung des Verbots sieht die Bahn klare Konsequenzen vor. Wer gegen die Regelung verstößt, wird aus dem Bahnhof verwiesen, und Wiederholungstätern droht ein dauerhaftes Hausverbot. An Bord der Züge selbst gilt das Alkoholverbot jedoch nicht, sodass sich die Regelung ausschließlich auf die Bahnhöfe beschränkt.

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