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Nach Tresoreinbruch in Gelsenkirchen klagen erste Geschädigte

Nach Tresoreinbruch in Gelsenkirchen klagen erste Geschädigte

Nach einem Einbruch in den Tresorraum einer Sparkasse in Gelsenkirchen haben am Landgericht Essen die ersten beiden Geschädigten auf Schadensersatz geklagt. Unbekannte waren kurz nach Weihnachten mit Spezialwerkzeug in den Tresorraum eingedrungen, plünderten mehr als 3.000 Schließfächer und verschwanden mit der Beute. Die beiden Kläger fordern zusammen rund 450.000 Euro. Der Prozess hat heute begonnen. Die Kläger werfen der Bank Sicherheitsmängel vor, die Sparkasse weist das zurück.

Nach einem Einbruch in den Tresorraum einer Sparkasse in Gelsenkirchen müssen sich nun die Gerichte mit den Folgen befassen. Am Landgericht Essen haben die ersten beiden Geschädigten auf Schadensersatz geklagt. Der Prozess hat heute begonnen.

Die Tat selbst liegt einige Zeit zurück. Unbekannte waren kurz nach Weihnachten mit Spezialwerkzeug in den Tresorraum der Sparkasse eingedrungen.

Im Inneren gingen die Täter dann offenbar systematisch vor. Sie plünderten mehr als 3.000 Schließfächer und verschwanden anschließend mit der Beute.

Für die betroffenen Kundinnen und Kunden bedeutete das zum Teil erhebliche Verluste. Zwei von ihnen ziehen nun als erste vor Gericht, um eine Entschädigung zu erstreiten.

Die Summe, um die es bei diesen beiden Klägern geht, ist beträchtlich. Sie fordern zusammen rund 450.000 Euro an Schadensersatz.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage nach der Verantwortung. Die Kläger werfen der Bank Sicherheitsmängel vor und sehen darin den Grund, weshalb der Einbruch überhaupt möglich war.

Die Sparkasse sieht das anders. Sie weist den Vorwurf der Sicherheitsmängel zurück. Wie das Gericht den Fall bewertet, muss sich im weiteren Verlauf des Prozesses zeigen.

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