Bundesjustizministerin Hubig will die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung verlängern. Damit gehört der Vorschlag zu den rechtlichen Änderungen, die das Ministerium derzeit plant, und betrifft eine der schwersten Straftaten im deutschen Strafrecht.
Nach den Vorstellungen der Ministerin soll die Verjährungsfrist für diese Tat künftig deutlich höher liegen. Konkret nannte Hubig eine Frist von 20 Jahren, bis zu der eine Vergewaltigung dann noch strafrechtlich verfolgt werden könnte.
Bislang ist der Zeitraum erheblich kürzer. Derzeit verjährt eine Vergewaltigung bereits nach fünf Jahren, das heißt, nach Ablauf dieser Zeit ist eine strafrechtliche Verfolgung der Tat nicht mehr möglich.
Genau diese geltende Frist hält die Bundesjustizministerin für nicht ausreichend. Die bisherigen fünf Jahre seien zu kurz, sagte Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland und begründete damit ihren Vorstoß für eine längere Verjährung.
Zur Einordnung verwies Hubig auf andere Delikte von vergleichbarer Schwere. Bei ähnlich schweren Verbrechen betrage die Verjährungsfrist ebenfalls 20 Jahre, so die Ministerin. Eine Vergewaltigung würde mit der geplanten Änderung also auf eine Stufe mit diesen Taten gestellt.
Mit dem Vorschlag rückt die Frage in den Mittelpunkt, wie lange der Staat Zeit haben soll, um solche Taten zu verfolgen. Eine längere Frist würde den zeitlichen Spielraum für Ermittlungen und eine mögliche Anklage spürbar ausweiten.
