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Feuerwehrmann nach Bußgeld für Tempo im Einsatz freigesprochen

Feuerwehrmann nach Bußgeld für Tempo im Einsatz freigesprochen

Ein freiwilliger Feuerwehrmann aus Taucha in Sachsen sollte für zu schnelles Fahren auf dem Weg zu einem Einsatz rund 370 Euro zahlen und ein Fahrverbot akzeptieren. Vor dem Amtsgericht Eilenburg wurde er nun freigesprochen.

Ein Feuerwehrmann aus dem sächsischen Taucha ist freigesprochen worden, nachdem er für zu schnelles Fahren während eines Einsatzes ein Bußgeld und ein Fahrverbot erhalten hatte. Der Fall, über den viele nur den Kopf schüttelten, wurde heute vor dem Amtsgericht in Eilenburg verhandelt und hatte für reichlich Unverständnis gesorgt.

Dem freiwilligen Feuerwehrmann Ray Lange war vorgeworfen worden, mit 69 Kilometern pro Stunde durch eine 30er-Zone gefahren zu sein. Dafür sollte er rund 370 Euro zahlen und ein einmonatiges Fahrverbot hinnehmen. Für ihn selbst war die Entscheidung kaum zu fassen, wie er deutlich machte.

Unterwegs war Lange allerdings mit Blaulicht und Sirene, auf dem Weg zu einem Einsatz an einer Grundschule. Dort hatte in der Küche eines Containerbaus ein heiß gelaufener Lüfter Qualm verursacht. Es ging also darum, möglichst schnell an einem Gebäude einzutreffen, in dem es zu brennen begonnen hatte.

Nach der Straßenverkehrsordnung haben Einsatzfahrzeuge Sonderrechte. Sie dürfen über rote Ampeln fahren, in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sein und auch die zulässige Geschwindigkeit überschreiten. Eine feste Obergrenze gibt der Gesetzgeber dabei nicht vor; die Bewertung, wie schnell gefahren werden darf, liegt allein beim Einsatzfahrer.

Die Stadt Taucha stellte sich hinter ihr Ordnungsamt, das die Geschwindigkeitsüberschreitung als gravierend eingestuft hatte. Stadtsprecher Nico Graubmann verwies darauf, dass andere Verkehrsteilnehmer, vor allem Kinder, gefährdet werden könnten, wenn am helllichten Tag mit derart überhöhter Geschwindigkeit durch einen unübersichtlichen Baustellenbereich gefahren werde.

Ray Lange legte gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch ein. Aus Protest trat er nach 34 Jahren aus der Freiwilligen Feuerwehr aus. Dass die eigene Stadt gegen einen eigenen Feuerwehrkameraden vorgehe, der für sie im Einsatz unterwegs gewesen sei, konnte und wollte er nicht nachvollziehen.

Nach gut zwei Stunden Verhandlung folgte schließlich die Erleichterung: Ray Lange wurde freigesprochen. Die 30er-Zone sei nicht eindeutig ausgeschildert gewesen, befand der Richter. Die Kosten des Verfahrens trägt nun die Staatskasse. Lange kündigte an, seine freie Zeit künftig lieber für Reisen mit dem Wohnmobil zu nutzen.

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