Der Fall eines verurteilten Krankenpflegers aus Würselen weitet sich dramatisch aus. Der Mann war bereits wegen zehnfachen Mordes und 27-fachen Mordversuchs verurteilt worden, doch nach Angaben der Staatsanwaltschaft Aachen hat er möglicherweise noch viel mehr Taten begangen. Die Ermittler gehen inzwischen einer weit größeren Zahl von Verdachtsfällen nach, als sie dem bisherigen Urteil zugrunde lagen. Damit droht sich ein ohnehin schon schwerwiegender Kriminalfall zu einer der umfangreichsten Ermittlungen ihrer Art zu entwickeln.
Konkret spricht die Staatsanwaltschaft Aachen mittlerweile von 121 weiteren Verdachtsfällen. Diese kommen zu jenen Taten hinzu, für die der frühere Pfleger bereits rechtskräftig verurteilt wurde. Die enorme Zahl zusätzlicher Verdachtsmomente zeigt, dass die Behörden nicht mehr von wenigen Einzelfällen ausgehen, sondern der Frage nachgehen, ob sich hinter dem bereits abgeurteilten Kern eine deutlich größere Reihe von Todesfällen verbirgt, die bislang nicht als Tötungsdelikte erkannt worden waren.
Um den neuen Verdachtsfällen nachzugehen, greifen die Behörden zu einem außergewöhnlichen und aufwendigen Mittel. Sie lassen 46 mögliche Opfer exhumieren, also die sterblichen Überreste bereits Bestatteter wieder ausgraben, um sie forensisch untersuchen zu können. Nur so lässt sich in vielen Fällen im Nachhinein klären, ob ein Mensch tatsächlich eines natürlichen Todes gestorben ist oder ob eine unrechtmäßige Handlung zum Tod geführt haben könnte.
Der Untersuchungszeitraum reicht dabei weit zurück. Nach Angaben der Ermittler erstrecken sich die Nachforschungen bis ins Jahr 2022. Das bedeutet, dass die Behörden mögliche Taten über einen längeren Zeitraum hinweg in den Blick nehmen und rekonstruieren müssen, was sich in dieser Zeit rund um den Pfleger und die ihm anvertrauten Patientinnen und Patienten abgespielt hat. Solche Ermittlungen sind langwierig, weil jeder einzelne Verdachtsfall gesondert geprüft werden muss.
An der aktuellen Haftsituation des Mannes ändern die neuen Ermittlungen zunächst nichts. Der ehemalige Krankenpfleger sitzt bereits infolge seiner Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe ab. Er befindet sich also schon in Haft, während die Staatsanwaltschaft parallel dazu prüft, ob ihm über die bereits abgeurteilten Fälle hinaus weitere Tötungsdelikte zur Last gelegt werden müssen. Die bereits verhängte Höchststrafe verdeutlicht die Schwere der ihm nachgewiesenen Taten.
Die schiere Dimension des Falls stellt Justiz und Ermittlungsbehörden vor eine enorme Aufgabe. 121 zusätzliche Verdachtsfälle und 46 angeordnete Exhumierungen bedeuten einen erheblichen personellen und forensischen Aufwand. Für die Angehörigen der möglichen Opfer ist die Entwicklung besonders belastend, denn sie müssen nun damit rechnen, dass der Tod eines nahestehenden Menschen, den sie längst als abgeschlossen betrachtet hatten, erneut aufgerollt und untersucht wird.
Der Fall reiht sich damit in eine ohnehin bereits erschütternde Bilanz ein. Ausgehend von einem Urteil wegen zehnfachen Mordes und 27-fachen Mordversuchs richtet sich der Blick der Ermittler nun auf die Möglichkeit, dass die Zahl der Opfer weit höher liegen könnte. Wie viele der 121 Verdachtsfälle sich am Ende erhärten lassen, muss die weitere Untersuchung zeigen. Bis dahin bleibt der Umfang der mutmaßlichen Taten offen, doch schon jetzt zeichnet sich einer der gravierendsten Fälle dieser Art in Deutschland ab.
