Die Europäische Kommission will den vorübergehenden Schutz für Ukrainer verlängern, wie Euronews Deutsch berichtet. Der Schutzstatus, der vertriebenen Menschen aus der Ukraine in der EU Aufenthalt und Unterstützung gewährt, soll demnach bis März 2028 verlängert werden und damit weit über das ursprünglich vorgesehene Ende hinaus gelten.
An die Verlängerung ist allerdings eine bedeutende Einschränkung geknüpft. Neu ankommende Männer im wehrfähigen Alter sollen ausdrücklich von diesem Schutz ausgeschlossen werden. Damit würde der EU-weite Schutzmechanismus erstmals gezielt nach Geschlecht und Wehrtauglichkeit unterscheiden.
Hinter dem Kurswechsel steht ein klares politisches Ziel. Die Maßnahme soll die Mobilisierungsbemühungen der Ukraine unterstützen, indem sie es wehrfähigen Männern erschwert, über den Schutzstatus in der EU Zuflucht zu finden, statt für den Militärdienst im eigenen Land zur Verfügung zu stehen.
Betroffen wäre eine genau umrissene Gruppe. Es geht um Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren, die die Ukraine ohne die nach ukrainischem Recht erforderliche militärische Ausreisegenehmigung verlassen haben. Maßgeblich ist also nicht nur das Alter, sondern auch die Frage, ob die Ausreise nach den Regeln des Heimatlandes erlaubt war.
Von der Regelung soll es zugleich klare Ausnahmen geben. Weiterhin geschützt bleiben sollen Menschen mit schweren Behinderungen, Väter von drei oder mehr Kindern sowie Personen, die vollständig als untauglich für den Militärdienst eingestuft wurden. Damit will die Kommission besonders schutzbedürftige Fälle ausnehmen.
Für bereits in der EU lebende Ukrainer betonen die Verantwortlichen Beständigkeit. EU-Vertreter stellten klar, dass Personen, denen bereits ein Schutzstatus gewährt wurde, diesen nicht nachträglich verlieren werden. Die Neuregelung zielt also auf künftige Ankünfte, nicht auf den Entzug bestehender Rechte.
Bevor der Vorschlag in Kraft treten kann, muss er noch eine politische Hürde nehmen. Er muss von einer qualifizierten Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten angenommen werden, wofür die Stimmen von mindestens 15 Staaten erforderlich sind, die zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Unterdessen hat Dänemark den allgemeinen EU-Migrationsrahmen bereits umgangen und ein ähnliches System eingeführt.
