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Studie: Notfallsanitäter könnten viele Notarzt-Aufgaben selbst leisten

Studie: Notfallsanitäter könnten viele Notarzt-Aufgaben selbst leisten

Laut einer neuen Untersuchung hätten 95 Prozent der Tätigkeiten, die im Rettungsdienst Notärzte übernahmen, auch von Notfallsanitätern erledigt werden können. Kritiker bemängeln, dass starre Vorgaben die Sanitäter ausbremsen.

Eine neue Untersuchung wirft ein kritisches Licht auf die Befugnisse von Notfallsanitätern in Deutschland. Laut der Studie hätten 95 Prozent der Tätigkeiten, die im Rettungsdienst von Notärzten übernommen wurden, ebenso gut von Notfallsanitätern erledigt werden können. In diesen Fällen wäre ein Notarzt also gar nicht zwingend nötig gewesen.

Durchgeführt hat die Untersuchung Professor Sebastian Koch von der Ernst-Abbe-Hochschule in Jena, der rund 50.000 Einsätze ausgewertet hat. Geprüft wurde dabei, welche Eingriffe Notärzte in den Einsätzen tatsächlich übernommen haben. Die Veröffentlichung steht kurz bevor und lag dem Magazin Report Mainz vorab vor.

Hintergrund ist eine in Deutschland oft starre Regelung. Zwar lernen Notfallsanitäter in ihrer Ausbildung, viele Medikamente zu verabreichen, doch was sie in der Praxis ohne das Nachfordern eines Notarztes tun dürfen, entscheiden meist die sogenannten ärztlichen Leiter Rettungsdienst. Sie legen dies jeweils für ganze Rettungsdienstbereiche fest, von denen es Hunderte gibt.

Welche Folgen das haben kann, zeigt der Fall von Dörte Freitag. Sie brach mit starken Bauchschmerzen zusammen, später wurden ihr Gallensteine so groß wie Golfbälle entfernt. Den Sanitätern sei es nicht erlaubt gewesen, ihr ein passendes Schmerzmittel zu geben, schildert sie. Sie ist gegen das Mittel Novalgin allergisch, ein anderes hätten die Sanitäter nach eigener Aussage ohne Notarzt nicht verabreichen dürfen.

Kritik an dem System kommt von Frank Flake, Leiter eines Rettungsdienstes im Landkreis Oldenburg und Vorsitzender des Bundesverbandes Rettungsdienst, der die Notfallsanitäter vertritt. Manchmal müssten Sanitäter schon für einfachste Behandlungen Notärzte nachfordern, die dann im Zweifel nur kämen, um den Einsatz abzurechnen. Verantwortlich seien die ärztlichen Leiter, deren Vorgehen er als Lobbyismus in reinster Form bezeichnete.

Die Verbände, die die Interessen der Notärzte und ärztlichen Leiter vertreten, halten dagegen. Die jeweiligen Vorgaben ergäben sich aus rechtlichen Rahmenbedingungen, aus haftungsrechtlichen Erwägungen und aus Aspekten der Qualitätssicherung. Zudem könnten sie regional variieren, weshalb es kein bundesweit einheitliches Bild gebe.

Auch im Fall Freitag teilten die Klinik und der zuständige Landkreis schriftlich mit, es hätte die Möglichkeit gegeben, einen Notarzt hinzuzuziehen, und auch andere Schmerzmittel seien möglich gewesen. Unter welchen Umständen genau, blieb offen. Frank Flake hofft unterdessen, dass Notfallsanitäter in ganz Deutschland künftig auch umsetzen dürfen, was sie in ihrer Ausbildung gelernt haben.

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