Die Mitgliedstaaten der Europaischen Union und das Europaische Parlament haben sich auf ein umstrittenes Gesetz geeinigt, das die Ruckfuhrung von Migranten ohne Aufenthaltsrecht erheblich beschleunigen soll. Die Einigung markiert den scharfsten Kurswechsel in der Migrationspolitik der Europaischen Union seit Jahrzehnten und spiegelt den wachsenden politischen Druck wider, den konservative und rechte Krafte in zahlreichen Mitgliedstaaten auf die Brusseler Institutionen ausuben.
EU-Innenkommissar Magnus Brunner bezeichnete die Einigung als einen wichtigen Schritt, um zu kontrollieren, wer in die Europaische Union kommt und wer sie verlassen muss. Die neue Regelung soll die bestehenden Verfahren straffen und burokratische Hurden abbauen, die bislang eine effektive Durchsetzung von Abschiebungsanordnungen in vielen Mitgliedstaaten verhindert haben.
Offiziellen Zahlen zufolge werden derzeit lediglich 29 Prozent aller Abschiebungsanordnungen in der Europaischen Union tatsachlich vollstreckt. Diese niedrige Quote gilt als einer der Hauptkritikpunkte an der bisherigen EU-Migrationspolitik und hat konservative Regierungen dazu veranlasst, eine grundlegende Verschorfung der Regelungen zu fordern.
Konservative Parteien, haufig unterstutzt von Kraften der extremen Rechten, hatten uber Monate hinweg auf einen deutlich harteren Kurs in der Migrationspolitik gedrangt. Die nun erzielte Einigung tragt dieser Forderung Rechnung und verschiebt das politische Gleichgewicht in der EU-Migrationsdebatte spurbarer als jede Regelung der vergangenen dreissig Jahre.
Zivilgesellschaftliche Organisationen und Menschenrechtsgruppen haben die Einigung scharf kritisiert und warnen vor einer fremdenfeindlichen Tendenz in der europaischen Gesetzgebung. Sie befurchten, dass die beschleunigten Verfahren den Rechtsschutz fur Asylsuchende untergraben und zu Ruckfuhrungen in Lander fuhren konnten, in denen den Betroffenen Verfolgung oder unmenschliche Behandlung droht.
Das neue Gesetz sieht unter anderem verkurzte Fristen fur Rechtsbehelfe, erweiterte Moglichkeiten zur Abschiebehaft und eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Identifizierung und Ruckfuhrung von ausreisepflichtigen Personen vor. Daruber hinaus sollen Drittstaatenabkommen gestarkt werden, um die Ruckubernahme abgelehnter Asylbewerber durch ihre Herkunftslander zu erleichtern.
Die Einigung muss nun formal von beiden gesetzgebenden Organen der EU ratifiziert werden, bevor sie in Kraft treten kann. Beobachter erwarten, dass die Umsetzung des Gesetzes in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich schnell erfolgen wird und dass die Rechtmassigkeit einzelner Bestimmungen vor dem Europaischen Gerichtshof angefochten werden konnte.
