Die Corona-Pandemie ist inzwischen Geschichte, doch ihre Folgen beschäftigen weiterhin die Gerichte. In Bonn beginnt an diesem Tag ein Prozess, in dem die Hamburger Firma vom Bund mehr als 287 Millionen Euro plus Zinsen als Entschädigung fordert.
Hintergrund des Streits ist ein Maskengeschäft aus der Zeit der Pandemie. Nach Darstellung des Unternehmens wurde damals per E-Mail ein Vertrag zwischen dem Bundesgesundheitsministerium unter dem damaligen Minister Jens Spahn und der Hamburger Firma geschlossen, mit dem die Firma verbindlich mit der Lieferung von Masken beauftragt worden sei.
Laut der Klage wurde dieser Auftrag dann allerdings kurzfristig wieder zurückgezogen. Aus Sicht des Unternehmens ist dadurch ein erheblicher Schaden entstanden, für den es nun eine Entschädigung vom Bund verlangt.
Die Forderung der Firma beläuft sich auf mehr als 287 Millionen Euro zuzüglich Zinsen. Konkret lautet der Vorwurf, dass das Bundesgesundheitsministerium die vereinbarte Summe von über 287 Millionen Euro nicht gezahlt habe, obwohl der Vertrag geschlossen worden sei. Mit einer Entscheidung in dem Verfahren wird nach derzeitigem Stand in einigen Wochen gerechnet.
Der Fall reicht zurück in das Frühjahr 2020, an den Beginn der Corona-Pandemie. Damals waren Schutzmasken Mangelware, und das Gesundheitsministerium bemühte sich unter hohem Druck darum, möglichst schnell sehr große Mengen an Masken zu beschaffen.
In dieser Phase wurden Masken in Milliardenhöhe bestellt. Allerdings wurden später nicht alle Lieferanten bezahlt, was in der Folge zu einer ganzen Reihe von rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Bund geführt hat.
Der nun verhandelte Fall ist einer dieser Streitfälle, die aus den damaligen Maskenbeschaffungen hervorgegangen sind. Wie das Gericht über die Forderung des Hamburger Unternehmens entscheidet, dürfte sich in den kommenden Wochen zeigen.
