Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit dem Rundfunkbeitrag. Heute wird in Karlsruhe über den Fall verhandelt, mit großem Andrang am Morgen. In der Verhandlung geht es um die Frage, wie der Beitrag festgelegt wird und welche Rolle die Bundesländer dabei spielen. Der Streit um die Höhe des Rundfunkbeitrags ist damit beim höchsten deutschen Gericht angekommen.
Hintergrund der Verhandlung ist eine Verfassungsbeschwerde, die ARD und ZDF eingereicht haben. Die beiden öffentlich-rechtlichen Sender wollen mit dem Gang nach Karlsruhe erreichen, dass über die Festsetzung des Rundfunkbeitrags und die dahinterstehenden Verfahren grundsätzlich entschieden wird.
Anlass für die Beschwerde ist, dass der Rundfunkbeitrag seit fünf Jahren nicht erhöht worden ist. Derzeit liegt der Beitrag bei 18,32 Euro im Monat und ist damit seit Jahren, politisch gewollt, unverändert geblieben. Aus Sicht von ARD und ZDF wirft die ausgebliebene Erhöhung grundsätzliche Fragen zu ihrer Finanzierung auf.
Zuvor hatte die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF, eine Erhöhung empfohlen. Konkret sah die Empfehlung vor, den monatlichen Beitrag für die Zeit ab Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro anzuheben. Diese Empfehlung der Kommission wurde von den Ländern jedoch nicht umgesetzt.
Im Kern geht es in dem Verfahren um das Verhältnis zwischen den Empfehlungen der Kommission und den Entscheidungen der Bundesländer. Die Regierungschefs der Länder hatten beschlossen, der Empfehlung der KEF nicht zu folgen. Aus Sicht der klagenden Sender hätten sie damit die grundgesetzlich garantierte Rundfunkfreiheit verletzt, weshalb ARD und ZDF vor das Bundesverfassungsgericht zogen.
Mit dem Verfahren rückt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erneut in den Mittelpunkt. Das Bundesverfassungsgericht muss nun klären, wie der Rundfunkbeitrag künftig festgelegt wird. Die Entscheidung dürfte weitreichende Folgen für das Verhältnis zwischen Sendern und Ländern sowie für die Höhe des Beitrags haben.










