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Der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, treibt die Einrichtung eines Sondertribunals zur Verfolgung russischer Kriegsverbrechen in der Ukraine voran. Mehr als 36 Länder sind bereit, dem Tribunal beizutreten. Es fehlen noch ein Standort, ein genaues Budget und das politische Engagement der Mitgliedstaaten.
Der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, hat in einem Interview mit Euronews die Fortschritte bei der Einrichtung eines Sondertribunals zur Verfolgung russischer Kriegsverbrechen in der Ukraine erläutert. Mehr als 36 Länder haben sich bereits bereit erklärt, dem Tribunal beizutreten, was einen bedeutenden internationalen Konsens für die strafrechtliche Aufarbeitung des Konflikts darstellt.
Berset betonte, dass für die Umsetzung des Tribunals noch wesentliche Schritte notwendig seien: die Festlegung eines Standorts, die Erstellung eines genauen Budgets sowie das starke Engagement der Mitgliedstaaten. Der politische Wille sei dabei entscheidend, doch bei entsprechender Entschlossenheit könne das Vorhaben schnell voranschreiten.
Das Sondertribunal bildet die dritte Säule eines umfassenden Rechenschaftsrahmens, den der Europarat für die Ukraine aufbaut. Die beiden anderen Säulen umfassen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der bereits an Fällen arbeitet, sowie das Schadensregister und die Entschädigungskommission für die Opfer des Konflikts.
Auf die Frage, ob das Fernbleiben der USA unter Präsident Donald Trump die Glaubwürdigkeit des Tribunals untergraben könnte, zeigte sich Berset zuversichtlich. Er verwies darauf, dass der gesamte Rahmen für Rechenschaftspflicht auch ohne die amerikanische Beteiligung eine wichtige Rolle für die Ukraine, die regionale Stabilität und die Zeit nach dem Krieg spielen werde.
Die Finanzierung des Tribunals soll durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten erfolgen. Berset verwies auf Erfahrungen aus vergleichbaren internationalen Gerichtsverfahren und betonte die Notwendigkeit, nun ein konkretes Budget zu erarbeiten. Der Europarat sieht das Tribunal als zentrales Element, um sicherzustellen, dass Verstöße gegen das Völkerrecht nicht ungestraft bleiben und ein Präzedenzfall für künftige Konflikte geschaffen wird.