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Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Stärkung von Verfassungsschutz und BND mit neuen Befugnissen

Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Stärkung von Verfassungsschutz und BND mit neuen Befugnissen | AVALW News

Das Bundeskabinett hat ein Gesetzespaket beschlossen, das den Verfassungsschutz und den Auslandsnachrichtendienst BND stärkt. Erstmals dürfen die Dienste in eng begrenzten Fällen in Grundrechte eingreifen, etwa Wohnungen durchsuchen. Kritiker hinterfragen die neuen Kompetenzen.

Das Bundeskabinett hat ein umfangreiches Gesetzespaket beschlossen, mit dem der Verfassungsschutz und der Auslandsnachrichtendienst BND gestärkt werden sollen. Ziel des Gesetzes ist es, die Aufklärung zu verbessern und die Nachrichtendienste besser gegen wachsende Bedrohungen aufzustellen. Die Bundesregierung betont, dass es in der jetzigen Zeit notwendig sei, die Kontrolle über Gefahren aus dem Ausland zu verbessern.

Zur Begründung verweisen die Verantwortlichen auf eine Vielzahl von Angriffen fremder Mächte, die derzeit auf Deutschland einwirken. Diese Angriffe nähmen in ihrer Intensität und Häufigkeit zu, weshalb ein sogenannter 360-Grad-Blick notwendig sei. Ausdrücklich wird dabei auch auf Bedrohungen aus Russland verwiesen. Mit dem Gesetz sollen der Verfassungsschutz und der Auslandsnachrichtendienst so aufgestellt werden, dass sie die Bürgerinnen und Bürger besser vor diesen täglich erlebten Bedrohungen schützen können.

Kern der Neuregelung ist, dass die Dienste nach dem Gesetz zum ersten Mal in die Grundrechte eingreifen dürfen. Konkret geht es unter anderem darum, dass Nachrichtendienste in bestimmten Fällen Wohnungen durchsuchen oder auf Überwachungskameras an Bahnhöfen zugreifen könnten. Bislang waren solche Eingriffe der Polizei vorbehalten, sodass das Gesetz eine grundlegende Erweiterung der Kompetenzen der Dienste bedeutet.

Damit rührt das Vorhaben an einer festen Nachkriegstradition in Deutschland, bei der strikt getrennt wird, was die Polizei und was die Nachrichtendienste dürfen. Nach Darstellung der Bundesregierung bleibt dieses sogenannte Trennungsgebot klar bestehen und wird auch künftig eingehalten. Ausnahmen soll es nur in besonderen Fällen geben, in denen die Polizei oder andere Behörden nicht tätig werden können, um eine Vielzahl von Gefahren rechtzeitig erkennen und abwenden zu können.

An einigen Punkten des Gesetzes gibt es allerdings deutliche Kritik, auch wenn das Ziel weitgehend geteilt wird. Kritiker fragen, warum es künftig der Verfassungsschutz sein solle, der Wohnungen durchsucht, und warum die Dienste in Überwachungskameras an Bahnhöfen schauen müssten. Aus ihrer Sicht ist nicht ausreichend begründet, weshalb diese Aufgaben nicht weiterhin bei der Polizei liegen könnten.

Die Bundesregierung hält dem entgegen, dass Eingriffe nur dann vorgenommen würden, wenn sie verhältnismäßig seien und einem konkreten Ziel dienten. Jede Maßnahme müsse zudem vorab und im Nachhinein durch ein unabhängiges Gremium überprüft werden. Dieses Prinzip sei über Jahre entwickelt worden, und das Gesetz entspreche ihm, weshalb die Regierung von einer verfassungskonformen Regelung ausgeht.

Auch für den Auslandsnachrichtendienst BND sieht das Gesetz Befugnisse vor. So soll der BND auf bestimmte Verkehre zugreifen und diese auswerten dürfen, allerdings ausdrücklich nicht anlasslos und nicht massenhaft. Bereits die Frage, welche Strecken dabei ins Visier genommen werden, unterliegt nach Angaben der Regierung einer Kontrolle. Über einzelne Teile des Pakets muss nun noch der Bundestag entscheiden.

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